Die folgenden Regelungen gelten seit 7.1.2015 und befinden sich derzeit in der Erprobungsphase.
1) Für unter 16-Jährige ist das Rauchen absolut und zu jeder Zeit verboten! Bei Nicht-Beachtung dieser Regelung werden zusätzlich zu den allgemeinen Sanktionen umgehend die Eltern verständigt.
2) Für über 16-Jährige SchülerInnen gilt nach wie vor das Gebot der „rauchfreien“ Schule. Jene, die keine sechs Unterrichtseinheiten ohne Zigarette durchhalten, dürfen jedoch in der großen Pause am hintersten Ende des Parkplatzes (alte Laufbahn Richtung BG) rauchen.
3) Zu allen anderen Zeiten und an allen anderen Orten ist das Rauchen für SchülerInnen aller drei Schulen verboten.
4) Zuwiderhandelnde nehmen zur Kenntnis, dass folgende Sanktionen seitens der Schule gesetzt werden:
a) beim 1. Verstoß Eintragung eine Liste und Gespräch mit dem Klassenvorstand
b) beim 2. Verstoß Eintragung in die Liste, Gespräch in der Direktion, Verhaltensnote
c) beim 3. und bei weiteren Verstößen Eintragung in die Liste, ausführliches Gespräch mit der Schulärztin, Verhaltensnote und Sozialdienst (z.B. Reiningung rund um das Schulgebäude, …), bei Nicht-Eigenberechtigten Information der Erziehungsberechtigten.
5) Der Reinigungsplan, der von den SchülerInnen-Vertretungen ausgearbeitet wurde, ist ausnahmslos zu befolgen. Die Reinigung der Raucherplatzes muss mindestens einmal wöchentlich im Anschluss an den regulären Unterricht erfolgen.