Die Schulgemeinschaft der HAK Steyr

We are Fa-mi-ly!

Schulgemeinschaftsausschuß 2021/2022

Stehend: Steininger Andreas (Lehrervertreter), Egelwolf Hans-Jürgen (Lehrervertreter 2019/20), Kern Christoph (Elternvertreter), Gugerbauer Harald (Elternvertreter), Schiller Alfred (Elternvereinsobmann), Mircic Mirko (Schulsprecher 2019/20)

Sitzend: Dorfner Daniela (Schülervertreterin 2019/20), Moritz Eva (Lehrervertreterin), Wiesmayr Ute (Direktorin), Salihi Emira (Schülervertreterin 2019/20)

Foto wird sobald es die Pandemie zulässt aktualisiert. Es fehlen am Foto:
Andrea Hagauer-Riml (Lehrervertreter), Jan Glück (Schülervertreter), Raphael Loibl (Schülervertreter).

Der SGA ist für uns das wichtigste Gremium für die gelebte Partnerschaft von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen. Wird z.B. eine Verhaltensvereinbarung als Teil der Hausordnung festgelegt, so geschieht dies im SGA.

Doch dieses Gremium hat nicht nur Entscheidungs-, sondern auch Beratungskompetenzen.

Das halten wir für ganz wichtig: Die Kooperation und der Blick von außen schärfen unser Bild:

#zusammen #fitfürsleben

Wer gehört zum SGA

Der Schulgemeinschaftsausschuss ist das demokratische, partnerschaftliche Forum in der Schule. Der Schulgemeinschaftsausschuss setzt sich aus jeweils drei Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern zusammen. Den Vorsitz führt die Direktorin, die jedoch kein Stimmrecht hat, und sie entscheidet lediglich bei Stimmengleichheit.

Beschlussfassung durch einfache Mehrheit

In den folgenden Angelegenheiten ist für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegeben Stimmen notwendig:

Folgende Entscheidungen trifft der Schulgemeinschaftsausschuß

  • mehrtägige Schulveranstaltungen (z. B. Schikurs, Wienwoche, ...)
  • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • die Durchführung (auch Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
  • die Hausordnung
  • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von Schülern an nicht schulbezogenen Veranstaltungen
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
  • die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
  • Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen

Beratung über

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • Fragen der Planung von eintägigen Schulveranstaltungen
  • die Wahl von Unterrichtsmitteln
  • die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule

Beschlussfassung durch 2/3-Mehrheit

In den folgenden Fällen ist jedoch eine Zweidrittel- Mehrheit in jedem Gremium (Eltern, Lehrer und Schüler) notwendig, um zu einem Beschluss zu kommen:

  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
  • schulautonome Schulzeitregelung (z. B. 5- oder 6-Tage-Woche)
  • die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien bei der Aufnahme von neuen Schülern

Ergibt sich bei einer Abstimmung, bei der dem SGA Entscheidungskompetenz zukommt, Stimmengleichheit, entscheidet der Schulleiter. Ergibt sich jedoch bei einer Abstimmung, bei der dem SGA nur Beratungskompetenz zukommt, Stimmengleichheit, gilt der Antrag als abgelehnt.