Die Geschichte von Leo S., der ins US-Gefängnis kam, weil er – einvernehmlich – Sex mit einer 15jährigen Amerikanerin hatte, war in allen Medien. Nach dem US-Gesetz ist diese Tat strafbar, weil das Mädchen minderjährig ist. Sie täuschte ihrem Internet-Freund mit einer gefälschten Geburtsurkunde aber vor, dass sie bereits über 16 Jahre alt ist. Die 3DK nahm diesen Fall als Aufhänger für ein Projekt im Geschichte und Geografie-Unterricht, um sich näher über die rechtliche Situation von Jugendlichen zu informieren, die im Ausland sexuelle Kontakte haben.
Professorin Mag. Gabi Peham lud zwei bekannte Steyrer Rechtsanwältinnen ein, die die 3DK aus profunder Quelle zu diesem Thema informierten. Mag. Claudia Oberlindober und Mag.Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner stellten sich den Fragen der SchülerInnen. Rechtsanwaltsanwärter Mag. Klaus Neumann zeigte in einer Präsentation die Situation in Österreich.
„Die Gesetze in Florida sind völlig anders als in Europa. Dort wird der Begriff des Schutzalters als sehr wichtig gesehen – am sichersten ist es, wenn man Sex erst mit Leuten hat, die 18 sind“, so die Hauptaussage der drei Rechtsanwälte. Sinnvoll wäre ihrer Meinung nach eine einheitliche Regelung auch in Europa einzuführen. Das Schutzalter von Jugendlichen ist in der Schweiz 16, in Deutschland und Österreich 14 oder in Irland 17.
Die Geschichte von Leo S. wäre in Österreich straffrei. Durch die starke Zuwanderung nach Österreich treten aber nun auch bei uns Probleme auf, die manchmal auch vor die Gerichte gelangen. Fälle von Zwangsheirat – eine völlig normale Sache in Ländern Südosteuropas und Asiens – werden bei Widerstand des Mädchens aber Fälle für die österreichische Justiz. Rechtsanwältin Braunsberger-Lechner ist auch Ansprechperson für Opferschutz bei der Organisation „Weißer Ring“. Mit großem Nachdruck und Vehemenz raten sie allen Jugendlichen, sich schon vor Reiseantritt zu informieren.
Es ist wirklich wichtig, dass sich jeder Reisende – sofern er oder sie gerne sexuelle Kontakte im Urlaubsland haben möchte – genau informiert auf der Website des Außenministeriums. Dort gibt es unter der Rubrik „Reise und Aufenthalt“ exakte Informationen. Schlimm ist es allerdings, wenn der Partner bei der Angabe seines Alters lügt! Das war nämlich der Fall bei Leo S.
Website des Außenministeriums:
<link https: www.bmeia.gv.at reise-aufenthalt>
www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/
Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner:
<link http: www.braunsberger-lechner.at>
Mag. Claudia Oberlindober:
<link http: www.wog-rae.at>